Die Rechtsanwaltskanzlei Held & Weiß berät und vertritt Privatpersonen, Selbständige sowie kleinere mittelständische Unternehmen überwiegend bei zivilrechtlichen Fragestellungen und Problemen.
Wir gewährleisten eine professionelle Vertretung Ihrer Interessen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich. Die uns übertragenden Mandate werden stets mit großer Sorgfalt und Engagement sowie unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse bearbeitet. Wir sind vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Held & Weiß wurde im Jahre 2003 von den Rechtsanwälten Andreas Held und Florian Weiß gegründet und ist seit dieser Zeit im Stadtteil Berlin-Friedrichshain ansässig. Die Entwicklung der Kanzlei machte eine räumliche Erweiterung und Veränderung erforderlich, so dass wir im August 2007 in die Karl-Marx-Allee umzogen sind. Durch eine direkte U-Bahn-Anbindung sind wir für unsere Mandanten nun noch besser zu erreichen.